Bei Trinkwasserverunreinigungen sind zwei Szenarien zu unterscheiden, nämlich ob das Wasser durch Abkochen gereinigt werden kann oder nicht. Der Entscheid erfolgt durch das kantonale Labor:
Szenario 1: Das Wasser kann durch Abkochen entkeimt und dann als Trinkwasser verwendet werden.
Verhaltensmassnahmen
- Das Wasser muss ab sofort abgekocht werden.
- Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht getrunken und nicht für die Medikamenteneinnahme verwendet werden.
- Körperpflege ist möglich. Bei Kranken und Säuglingen darf das Wasser nicht für die Körperpflege verwendet werden.
- Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salat waschen oder anrühren von Schoppen) verwendet werden.
- Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht zur Reinigung von Lebensmittelgefässen (inkl. Milchgeschirr, Leitungen oder Melkanlagen usw.) verwendet werden.
- WC-Spülungen sind erlaubt.
Szenario 2: Eine Reinigung des Wassers durch Abkochen ist NICHT möglich.
Verhaltensmassnahmen
- Leitungswasser darf ab sofort nicht mehr verwendet werden.
- Leitungswasser darf nicht getrunken und nicht für die Medikamenteneinnahme verwendet werden.
- Leitungswasser darf nicht für die Körperpflege verwendet werden.
- Leitungswasser darf nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salat waschen oder anrühren von Schoppen) verwendet werden.
- Leitungswasser darf nicht zur Reinigung von Lebensmittelgefässen verwendet werden.
- Erkundigen Sie sich, wo in Ihrer Gemeinde Abgabestellen für den Notwasserbezug eingerichtet werden.
Woher Ihr Wasser kommt:
- Die Industriellen Werke Basel (IWB) versorgen die Gemeinde Binningen.
- Das Wasserwerk Reinach und Umgebung (WWR) versorgt die Gemeinden Biel-Benken, Bottmingen, Ettingen, Oberwil, Reinach und Therwil.
- Der Wasserverbund Hinteres Leimental (WHL) versorgt die Gemeinden Bättwil, Hofstetten-Flüh, Metzerlen-Mariastein, Rodersdorf und Witterswil.
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