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Wasserverschmutzung

Bei Trinkwasserverunreinigungen sind zwei Szenarien zu unterscheiden, nämlich ob das Wasser durch Abkochen gereinigt werden kann oder nicht. Der Entscheid erfolgt durch das kantonale Labor:

Szenario 1: Das Wasser kann durch Abkochen entkeimt und dann als Trinkwasser verwendet werden.

Verhaltensmassnahmen

  • Das Wasser muss ab sofort abgekocht werden.
  • Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht getrunken und nicht für die Medikamenteneinnahme verwendet werden.
  • Körperpflege ist möglich. Bei Kranken und Säuglingen darf das Wasser nicht für die Körperpflege verwendet werden.
  • Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salat waschen oder anrühren von Schoppen) verwendet werden.
  • Nicht abgekochtes Leitungswasser darf nicht zur Reinigung von Lebensmittelgefässen (inkl. Milchgeschirr, Leitungen oder Melkanlagen usw.) verwendet werden.
  • WC-Spülungen sind erlaubt.


Szenario 2: Eine Reinigung des Wassers durch Abkochen ist NICHT möglich.

Verhaltensmassnahmen

  • Leitungswasser darf ab sofort nicht mehr verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht getrunken und nicht für die Medikamenteneinnahme verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht für die Körperpflege verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht zur Herstellung oder Behandlung von Lebensmitteln (z.B. zum Salat waschen oder anrühren von Schoppen) verwendet werden.
  • Leitungswasser darf nicht zur Reinigung von Lebensmittelgefässen verwendet werden.
  • Erkundigen Sie sich, wo in Ihrer Gemeinde Abgabestellen für den Notwasserbezug eingerichtet werden.


Woher Ihr Wasser kommt:

 

Weitere Links:

Bundesamt für Lebensmittel und Veterinärwesen

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