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Häufige Fragen

Wie erfahre ich, ob in meiner Gemeinde ein Notfalltreffpunkt eröffnet wird?

Notfalltreffpunkte werden nur bei einem Ereignis von namhafter Tragweite in Betrieb genommen, sie sind keine permanente Einrichtung. Falls ein Notfalltreffpunkt in Betrieb genommen wird, wird Ihre Gemeinde aktiv kommunizieren, über traditionelle und digitale Informationskanäle (v.a. Radio, Internet, App Alertswiss) oder notfalls mit weiteren Massnahmen (v.a. Tür zu Tür-Information, Flyer, Megafon).

Was muss ich beachten, bevor ich mich auf den Weg zu einem Notfalltreffpunkt begebe?

Begeben Sie sich keinesfalls in Gefahr, um einen Notfalltreffpunkt aufzusuchen! Im Falle einer Eröffnung eines Notfalltreffpunkts wird die Gemeinde alles Wichtige kommunizieren und  Kontaktmöglichkeiten angeben.

Wie rasch kann ein Notfalltreffpunkt eröffnet werden?

Ein Notfalltreffpunkt sollte in der Regel innert vier Stunden bereit sein.

Erhalte ich an einem Notfalltreffpunkt ärztliche Hilfe?

Im Katastrophenfall kann es zu lebensbedrohlichen Verletzungen oder Erkrankungen kommen. Situativ können Notfalltreffpunkte deshalb Erste Hilfe leisten, mit Unterstützung von medizinisch ausgebildetem Personal (Ärztinnen und Ärzte, Samariter). Notfalltreffpunkte sind auch in der Lage, über Funk Rettungsdienste anzufordern.

Erhalte ich an einem Notfalltreffpunkt Essen und Unterkunft?

Situativ kann in Notfalltreffpunkten eine Abgabe von Lebensmitteln und Trinkwasser abgegeben werden. Ebenfalls situativ kann eine Gemeinde Notunterkünfte in Betrieb nehmen. Die Notfalltreffpunkte selbst bieten keine Unterkunft.

Kann ich an einem Notfalltreffpunkt mein Handy aufladen?

Nein. Notfalltreffpunkte verfügen über Notstrom, der ausschliesslich für die Bewältigung des Ereignisses benötigt wird. 

 

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