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Dienstleistungen

Was bieten Notfalltreffpunkte (NTP)?

Ein Notfalltreffpunkt ist primär Informations- und Interaktionspunkt und bei einem Ausfall der ordentlichen Kommunikationsmittel Notrufstelle. Wichtigste Ziele sind, Informationsbedürfnisse der Bevölkerung abzudecken, die Alarmierung der Blaulichtorganisationen sicherzustellen und Ängsten und Ungewissheit entgegenzutreten.

Information

An den Notfalltreffpunkten erhält die Bevölkerung im Ereignisfall Informationen über die aktuelle Lage und die erwartete weitere Entwicklung. Zudem erfolgen Informationen über noch vorhandene Versorgungsmöglichkeiten oder
Warnungen und Verhaltensempfehlungen. Die Bevölkerung kann ihrerseits Informationen zur Lage deponieren.

Notkommunikation

Da die Notfalltreffpunkte auch bei einem Stromausfall ihren Betrieb sicherstellen müssen, sind sie mit Notstrom
versorgt. Sie verfügen auch über Mittel zur Notkommunikation (Polycom). Diese gewährleisten die Erreichbarkeit und die Alarmierung von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Notfalltreffpunkte können für die Bevölkerung Notrufe absetzen, wenn die üblichen Kommunikationsmittel nicht mehr funktionieren. 

Erste Hilfe

Situativ wird Erste Hilfe angeboten, allenfalls mit geeigneter Unterstützung von medizinisch ausgebildetem Personal. Alle Notfalltreffpunkte sind mit mindestens einem Defibrillator ausgestattet.

Versorgungsmittel, Transporte und weiteres

Situativ organisieren Notfalltreffpunkte weitere Versorgungsleistungen wie die Abgabe von Trinkwasser oder Lebensmitteln.

Weitere mögliche Dienstleistungen sind  der Transport von Personen im Evakuierungsfall
Wie wird über die NTP-Inbetriebnahme informiert? 

Solange die regulären Kommunikationsmittel (v.a. App Alertswiss, Radio, Internet) funktionieren, wird die Bevölkerung über diese Kanäle informiert. Ansonsten kommen Notkommunikationsmittel zum Einsatz (z.B. Anschlag, Tür-zu-Türkommunikation, Flyer, Megafon)

Wer betreibt die NTP? 

Der Betrieb der Notfalltreffpunkte kann von wenigen Stunden bis hin zu mehreren Tagen dauern.

Für den Betrieb verantwortlich sind die Gemeinden. Sie stellen geeignetes Personal zur Verfügung, gemäss vorbereitetem Notfallkonzept der einzelnen Gemeinde.

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