Fallen die Kommunikations- und Informationsmittel sowie lebensnotwendige Versorgungsinfrastrukturen aus, dienen Notfalltreffpunkte in den Gemeinden als Anlaufstelle und im Evakuierungsfall als Sammelpunkt. Ein Notfalltreffpunkt wird von der Gemeinde bei einem Ereignis von namhafter Tragweite in Betrieb genommen. Der Entscheid, ob ein Notfalltreffpunkt eingerichtet wird, liegt bei den Gemeindebehörden. Die Bevölkerung wird aktiv informiert.
Jede Gemeinde hat mindestens einen Notfalltreffpunkt
In Ihrer Wohngemeinde ist mindestens ein Notfalltreffpunkt definiert, in einem öffentlichen Gebäude. Sie sind mit einem orangen Schild signalisiert.
Dienstleistungen und Betrieb von Notfalltreffpunkten
Standorte in ihrer Gemeinde
Die Notfalltreffpunkte in Ihrer Wohngemeinde finden Sie in der interaktiven Karte.