In der Schweiz gilt der Grundsatz: «Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner ein Schutzplatz». Aber wohin, wenn man keinen eigenen Schutzraum hat? Und wären die Schutzräume der Gemeinden im Notfall bereit?
Im Ernstfall dienen Schutzräume («Luftschutzkeller») dem Schutz der Bevölkerung vor bewaffneten Konflikten, sie können aber auch bei natur- oder zivilisationsbedingten Katastrophen Schutz bieten. Der Grossteil der Bevölkerung wohnt in Gebäuden mit eigenen Schutzräumen.
Es gibt eine Zuweisungsplanung
Für Personen, die in einem Haus ohne Schutzraum wohnen, stehen öffentliche Schutzräume in der Nähe zur Verfügung. Kanton und Gemeinden kommunizieren die Zuweisung von Schutzräumen jedoch nicht aktiv. Sie wird erst bekanntgegeben, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert und vom Bundesrat angeordnet wird. Die Zuweisungsplanung wird regelmässig aktualisiert.
Unterhalts- und Schutzraumbaupflicht
Hauseigentümerinnen und -eigentümer sind verpflichtet, für den Unterhalt des Schutzraums zu sorgen und den Schutzraum und seine Einrichtungen zugänglich zu halten.
Für Neubauten gilt die Schutzraumbaupflicht weiterhin. Allerdings müssen Schutzräume in der Regel nur bei grösseren Überbauungen erstellt werden. Im Vordergrund steht heute der Werterhalt der bestehenden Infrastruktur. Die Steuerung des Schutzraumbaus erfolgt durch die Kantone.
Notvorrat bereit halten!
Selbstverständlich gilt für die gesamte Bevölkerung: Der vom Bund empfohlene Notvorrat sollte bereit sein.
Der Kanton Baselland gibt hier Antworten auf weitere Fragen:
FAQ - Schutzraum und Notvorrrat
Weitere Informationen:
Schutzräume für die Bevölkerung (BABS)